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StuB Nr. 19 vom Seite 905

Zuflusszeitpunkt bei Aktienoptionsplänen

( II 25)

Es ist die Frage gestellt worden, wie zu verfahren ist, wenn zwischen der Ausübung des Optionsrechts und der Ausbuchung aus dem Depot des Überlassenden ein Kursverlust bzw. Kursgewinn eintritt.

Beispiel: Ein Stpfl. übt am sein Optionsrecht auf den Erwerb von 1 000 Aktien zu einem Preis von 50 €/Stück aus. An diesem Tag haben die Aktien einen Kurswert von 80 €/Stück. Die Ausbuchung aus dem Depot des Arbeitgebers erfolgt am ; an diesem Tag beläuft sich der Kurswert auf 65 €/Stück. Der Arbeitgeber hat der Besteuerung den Kurswert am Tag der Ausübung des Optionsrechts i. H. von 80 €/Stück zugrunde gelegt. Das FA folgt dieser Auffassung im Rahmen der ESt-Veranlagung. Gegen den ESt-Bescheid legt der Stpfl. Einspruch ein und beantragt bei der Berechnung von dem Kurswert des Tages der Ausbuchung aus dem Depot des Arbeitgebers auszugehen. Ist dem Einspruch stattzugeben?

Lösung: Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hinsichtlich des Zuflusszeitpunkts bei Aktienoptionsprogrammen Folgendes: Maßgeblich für den Zufluss des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts ist nicht der Zeitpunkt der Optionsausübung...