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StuB Nr. 19 vom Seite 858

Die Pauschalrückstellung für Gewährleistungen – Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten in der Beratungspraxis

– Zugleich Anmerkungen zu den Entscheidungen des und des  –

von Dipl.-Finw. Richter am FG Bernd Rätke, Berlin/Cottbus
Die Kernfragen:
  • Wie setzt sich die Höhe der Pauschalrückstellung für Gewährleistungen zusammen?

  • Wer trägt die Darstellungslast für eine Pauschalrückstellung?

  • Was gilt hinsichtlich der Abzinsung der Pauschalrückstellung?

I. Entscheidungen der Finanzgerichte

1. Vorbemerkungen

Zu den regelmäßig in einer Außenprüfung aufgegriffenen Bilanzpositionen gehört die Pauschalrückstellung für Gewährleistungen, die insbesondere von Unternehmen der Bau- oder Automobilbranche gebildet wird. Wird die Pauschalrückstellung vom Außenprüfer um ein oder zwei Prozentpunkte gemindert, können sich bei Unternehmen, die Millionenumsätze erzielen, erhebliche Gewinnerhöhungen ergeben. Im späteren Finanzgerichtsverfahren gelingt es den Unternehmen oftmals nicht, die Voraussetzungen für eine Pauschalrückstellung i. H. von 2 % oder 3 % der Umsätze darzulegen; vielmehr beschränkt sich der Vortrag des Unternehmens meist darauf, dass die gebildete Pauschalrückstellung „branchenüblich” sei oder „auf den Erfahrungen in der Vergangenheit” beruhe.

Der Beitrag nimmt die Entscheidung des FG Brandenburg zum Anlass, einerseits die Voraussetzungen für die pauschale Bildung darzustellen, anderseits aber auch die Möglichkeiten aufzei...