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StuB Nr. 23 vom Seite 1063

Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Dipl.-Kfm. Stefan Wotschofsky und Dipl.-Kff. Elisabeth Cischek, beide Augsburg
Die Kernfragen:
  • Wie sind typische Anlaufverluste zu werten?

  • Was gilt hinsichtlich des Merkmals der Überschusserzielungsabsicht bei Wohnungsleerstand?

  • Wie ist die Einkünfteerzielungsabsicht bei partieller Selbstnutzung der Ferienwohnung zu beurteilen?

I. Einleitung

Die Einkünfteerzielungsabsicht stellt eines der zentralen Kriterien zur Abgrenzung der Liebhaberei dar, was wiederum entscheidenden Einfluss auf die steuermindernde Anerkennung von negativen Einkünften nimmt. Innerhalb der Einkünfteerzielungsabsicht gilt es, die Begriffe der Gewinnerzielungs- und Überschusserzielungsabsicht zu unterscheiden. Bei der Ermittlung des Einkommens für die ESt sind nur solche Einkünfte anzusetzen, die mit Einkünfteerzielungsabsicht erwirtschaftet wurden. Fehlt es an diesem Kriterium, liegt eine steuerrechtlich irrelevante Liebhaberei vor. Dieser allgemeine Aspekt erfährt bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung deshalb so besonders große Bedeutung, weil gerade hier laufende Periodenverluste eher die Regel als die Ausnahme darstellen und teilweise sogar vom Gesetzgeber gewollt werden.

Die Gewinnerzielungsabsicht entspricht für Gewinneinkünfte dem allen sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG innewohnenden Tatb...