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BFH 26.06.2002 IV R 3/01, StuB 1/2003 S. 33

Veräußerungsverlust bei unentgeltlicher Übertragung eines Gesellschaftsanteils

(1)(2) Überträgt ein Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil ohne Entgelt auf einen fremden Dritten, so erleidet er in Höhe des Buchwerts einen Veräußerungsverlust, sofern die Übertragung keine freigebige Zuwendung darstellt (Bezug: § 16 EStG; § 7 Abs. 1 EStDV a. F.).▶VT 13/03

Praxishinweise: Die Geltendmachung eines Veräußerungsverlustes scheitert nur dann, wenn ein Gesellschaftsanteil in der Absicht übertragen wird, den Empfänger zu bereichern (= schenkweise Übertragung). Wird aber der Geschäftsanteil übertragen, um ihn „los zu werden”, so ist stets von einer Veräußerung auszugehen. Ein Nachweis der tatsächlichen Wertlosigkeit des Anteils ist nach Auffassung des BFH nicht notwendig. Ein etwaiger Minderpreis ist nämlich beim Empfänger in einer Ergän- S. 34zungsbilanz für Abstocku...