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StuB 1/2003 S. 35

Einkommensteuer | Private Veranlassung von Zinszahlungen bei Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

Keine Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG liegen nach dem (n. v.) vor, wenn ein Darlehen dem Betrieb des Angehörigen nicht aus eigenem Vermögen, sondern aus dem Vermögen des Betriebsinhabers gewährt wird und die Vermögensübergabe abhängig von der Darlehensgewährung ist. Die Zinszahlungen sind dann nicht betrieblich veranlasst (§ 12 Nr. 2 EStG). Weiter führt der BFH aus, dass Vorgänge, die vorrangig der Regelung der Unternehmensnachfolge dienten, prinzipiell der Privatsphäre zuzuordnen seien.▶VT 14/03

Praxishinweise: (1) Folgender, grob zusammengefasster Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde: Betriebsinhaber war der Vater, der – im Vorgriff auf die spätere Unternehmensübergabe an den Sohn – diesen an seinem Unternehmen beteiligen wollte. Dazu wu...