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StuB 9/2003 S. 420

Rückgedeckte Unterstützungskasse – Abzugsfähigkeit von Zuwendungen und Rückzahlung des Kassenvermögens

Endet eine Rückdeckungsversicherung vor dem nach § 4d Abs. 1 Nr. 1c Satz 2 EStG maßgeblichen Zeitpunkt, muss gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 98/02, EFG 2003 S. 325) der Betriebsausgabenabzug wegen der auf diese Versicherung entfallenden Zuwendungen (Prämien) versagt werden; auf den nächstgelegenen Zeitpunkt kann nicht abgestellt werden. Zahle eine Unterstützungskasse die Rückkaufwerte der aufgelösten Rückdeckungsversicherungen einschließlich der darauf entfal-S. 421lenden Gewinnanteile an das Trägerunternehmen zurück, liege bei diesem eine Betriebseinnahme vor. Sie dürfe nach Ansicht des FG den Gewinn jedoch nicht erhöhen, soweit die entsprechenden Zuwendungen an die Unterstützungskasse in den Vorjahren den Gewinn nicht gemindert haben, entsprechend § 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 3 EStG (gegen: