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BFH 30.09.2003 III R 8/02, StuB 5/2004 S. 233

Langfristige Überlassung von Wirtschaftsgütern durch eine in die Handwerksrolle eingetragene Personengesellschaft

Eine in die Handwerksrolle eingetragene Personengesellschaft, welche die von ihr angeschafften Wirtschaftsgüter einer nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Kapitalgesellschaft langfristig vermietet, hat – unabhängig davon, ob eine zulagenrechtlich anzuerkennende Betriebsaufspaltung vorliegt – keinen Anspruch auf eine erhöhte Investitionszulage für die vermieteten Wirtschaftsgüter (Bezug: § 5 Abs. 2 InvZulG 1993).▶VT 183/04

▶Praxishinweise: Kurz gesagt: Die erhöhte Zulage wird nur gewährt, wenn der Mieter/Nutzer selbst in die Handwerksrolle eingetragen ist. Deshalb ist es auch bei einer Betriebsaufspaltung zwingend erforderlich, dass das Betriebsunternehmen in die Handwerksrolle eingetragen ist, wenn ihm vom Besitzunternehmen die entsprechenden Wirtschaftsgüte...