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StuB 6/2003 S. 286

Gutgläubiger Erwerb einer Sacheinlage bei Gründung einer GmbH

Zwar ist eine GmbH-Vorgesellschaft nicht wie die in das Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaft rechtsfähig. Sie hat aber ebenso wie eine Personengesellschaft die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Insoweit kommt ihr gegenüber ihren Gesellschaftern rechtliche Eigenständigkeit zu. Deshalb ist sie auch in der Lage, nach den dafür maßgebenden rechtlichen Vorschriften Eigentum an beweglichen Sachen zu erwerben. Dazu gehört auch der gutgläubige Eigentumserwerb i. S. der §§ 929, 932 bzw. 931, 934 BGB ().▶VT 393/03