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BFH 19.02.2004 VI R 122/00, StuB 11/2004 S. 522

Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Arbeitgebereigenschaft einer GmbH für entsandte Geschäftsführer

Eine GmbH ist nicht Arbeitgeber ihrer von einer Obergesellschaft entlohnten Geschäftsführer, wenn diese vorübergehend entsandt sind und nur im Rahmen ihres mit der Obergesellschaft abgeschlossenen Anstellungsvertrags tätig werden (§ 42d Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1 EStG; § 1 LStDV).▶VT 400/04

Praxishinweise: Zivilrechtlich ist beim Geschäftsführer einer GmbH zwischen seiner Organstellung und seinem Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Diese Betrachtung gilt – so der BFH – auch für das Steuerrecht. Besteht das Anstellungsverhältnis zu einer Obergesellschaft, so ist diese auch Arbeitgeber im steuerlichen Sinne. Der Geschäftsführer schuldet der Obergesellschaft seine Arbeitsleistung und wird unter deren Leitung tätig bzw. ist verpflichtet, deren Weisungen zu folgen. Da im Streitfall nu...