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BFH 01.04.2004 V R 24/03, StuB 11/2004 S. 523

Umsatzsteuer | Beendigung der Organschaft erst bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Ist der Organträger Geschäftsführer einer von der Insolvenz bedrohten Organgesellschaft und wird dieser nach Beantragung des Insolvenzverfahrens kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, bleibt die Organschaft regelmäßig bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Insolvenzgericht gem. § 21 Abs. 2 2. Alternative InsO anordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1993/1999; § 21, § 22 InsO).▶VT 403/04

Praxishinweise: Die steuerlichen Konsequenzen der (umsatzsteuerlichen) Organschaft bleiben solange erhalten, bis der Organträger seine beherrschende Stellung verloren hat. Die bloße Anordnung von Sicherungsmaßnahmen und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens reichen regelmäßi...