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EuGH 23.09.2003 Rs. C-109/01, StuB 21/2003 S. 997

Keine Ausweisung der Ehegatten von EU-Arbeitnehmern

1. In einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens stehen die Rechte aus Art. 10 der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft dem mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen nur dann zu, wenn er sich in dem Zeitpunkt rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, in dem er in einen anderen Mitgliedstaat zieht, in den der Unionsbürger abwandert oder abgewandert ist.

2. Art. 10 der Verordnung Nr. 1612/68 findet keine Anwendung, wenn der Angehörige eines Mitgliedstaats und der Drittstaatsangehörige eine Scheinehe zur Umgehung der für Drittstaatsangehörige geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen geschlossen haben.

3. Besteht zwischen einem Angehörigen eines Mitgliedstaats und einem Dritt...