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StuB Nr. 18 vom Seite 815

Zeitlicher Zusammenhang zwischen schädlicher Anteilsübertragung und Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens i. S. des § 8 Abs. 4 KStG

Der (StuB 2005 S. 324) die Aussage getroffen, dass die Versagung des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen schädlicher Anteilsübertragung und der Fortführung des Betriebs mit überwiegendS. 816neuem Betriebsvermögen voraussetzt. Da ernstlich zweifelhaft sei, ob dieser zeitliche Zusammenhang bei einem Zeitraum von mehr als drei Jahren gewahrt sei, sei vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren. Zur Frage des sachlichen Zusammenhangs hat sich der BFH nicht geäußert. Der Beschluss wird demnächst im BStBl ohne begleitendes BMF-Schreiben veröffentlicht werden. Da sich die Entscheidung nur auf das vorläufige Rechtsschutzverfahren bezieht, ist außerhalb des Verfahrens zur Aussetzung der Vollziehung weiter an der Rechtsauffassung des (BStBl I S. 455 = StuB 1999 S. 498, Tz. 12) festzuhalten, nach der grundsätzlich ein (zeitlicher) Zusammenhang anzunehmen ist, wenn die schädliche Anteilsübertragung und Betriebsvermögenszuführung innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Es bestehen keine Bedenken, in Einzelfällen, in denen die Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG unter dem Gesichtspunkt des zeitlichen Zusammenhangs fraglich ist,...BStBl 2001 II S. 229