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FG Hamburg 16.09.2005 IV 61/05, NWB direkt 48/2005 S. 3

Klagefrist bei veralteter Gerichtsanschrift mit Nachsendeauftrag

Eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht gegeben, wenn nach Umzug des Gerichts noch die alte Anschrift des Gerichts angegeben wird, sofern ein Nachsendeauftrag die unverzögerte Übersendung sichert.