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FG Sachsen 19.05.2004 3 K 2672/02 (Kg), NWB direkt 51/2005 S. 3

Behaupteter Verlust des Einspruchsschreibens

Geht nach Ergehen eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheids zeitnah ein Schreiben ein und ergeben weitere Ermittlungen, dass der Kindergeldberechtigte von einem Verlust des Einspruchsschreibens auf dem Postweg ausgeht, ist die Frage der Wiedereinsetzung in dem Einspruchsverfahren gegen den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid zu klären. Das Schreiben ist nicht als Antrag auf Änderung des bestandskräftigen Aufhebungsbescheids zu werten.