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StuB Nr. 3 vom Seite 95

Überblick über die Änderungen der Einkommensteuer-Richtlinien, der Sachbezugsverordnung und der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin
Die Kernfragen:
  • Welche Änderung gilt für die Berücksichtigung von Veräußerungskosten bei der Ermittlung des steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns?

  • Was ist bei der Gegenrechnung von Vorteilen bei der Bewertung von Rückstellungen zu beachten?

  • Welche Neuerungen haben sich bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergeben?

I. Vorbemerkungen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am sowohl der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des ESt-Rechts (EStR 2005) als auch der Dritten Verordnung zur Änderung der gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung, mit der die amtlichen Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2006 neu festgesetzt werden, zugestimmt. Bereits am stimmte er einer Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung zu, die Vereinfachungen bei den gem. § 33 ErbStG von Banken zu erstellenden Anzeigen bei Tod eines Kunden vorsieht. Mit dem Beitrag sollen die Neuerungen vorgestellt werden.

II. Einkommensteuer-Richtlinien 2005

1. Allgemeines

Mit den EStR 2005 werden im Wesentlichen die seit den EStR 2003 ergangenen Rechtsänderungen, neue Rechtsprechung und die zwischenzeitlich ergangenen Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt. Anzuwenden sind die Richtlinien grundsätzlich für die Veranlagung zur ESt ab dem VZ 2005. Für frühere Veranla...