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StuB Nr. 3 vom Seite 107

Befreiung von der Prüfungspflicht eines Jahresabschlusses bei insolventer GmbH

Das OLG München hebt in seinem Beschluss vom  - 31 Wx 061/05 (ZInsO 2005 S. 1278) hervor, dass auch Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften, die Zeiträume bzw. Geschäftsjahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens umfassen, ohne Einschränkungen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB unterliegen. Eine – selbst analoge – Anwendung der die Auflösung einer Gesellschaft betreffenden Vorschrift des § 71 Abs. 3 GmbH scheidet dabei aus, weil jegliche Ausdehnung ihres Regelungsbereichs bereits europäischem Recht – der Vierten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie – widersprechen würde.