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StuB Nr. 7 vom Seite 288

Haftung für fehlerhaften Immobilienanlagen-Prospekt

Der konzernbeherrschende Gesellschafter haftet für fehlerhafte Angaben in einem Prospekt, der zum Vertrieb einer Immobilienanzeige herausgegeben worden ist, wenn er auf die Konzeption des Modells maßgeblichen Einfluss genommen hat und der Prospekt mit seiner Kenntnis in den Verkehr gebracht worden ist (, ZIP 2006 S. 420).