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IWB Nr. 14 vom Seite 627

Neue Richtlinien in Japan zu Kostenumlageverträgen

Dr. Gregor Gehauf und Dipl.-Volkswirtin Clarisse Müller, Deloitte, Düsseldorf

Die japanische Steuerbehörde („National Tax Administration” – NTA) hat im März neue Richtlinien zur Behandlung von Kostenumlagen für R&D Pool-Verträge erlassen und gleichzeitig die Prüfung von innerbetrieblichen Transaktionen, die die Entwicklung und Nutzung immaterieller Wirtschaftsgüter beinhalten, genauer definiert. Dieser Erlass setzt den Trend der letzten Jahre fort, in dem die NTA die Verrechnungspreisvorschriften kontinuierlich an internationale Standards herangeführt hat. Ausgehend von historisch sehr knappen, zugleich aber wenig transparenten, gesetzlichen Regelungen im Bereich der Verrechnungspreise, hat das Land den rechtlichen Rahmen in den letzten fünf Jahren wesentlich überarbeitet und erweitert. So wurde erst kürzlich der Umfang der Dokumentationsanforderungen für Verrechnungspreistransaktionen japanischer Steuerpflichtiger mit verbundenen Unternehmen im Ausland festgelegt (vgl. Hülshorst/Lanig, IWB 3/2006, IWB Aktuell, S. 97-99).

Als neueste Entwicklung hat die NTA Richtlinien zur Behandlung von Kostenumlageverträgen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung erlassen. Wie Hiroki Yamakawa, Direktor der NTA, kürzlich mitteilte, soll ...