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BFH 18.05.2006 III R 5/05, StuB 17/2006 S. 685

Einkommensteuer | Anrechnung von Ausbildungsbeihilfen auf den Ausbildungsfreibetrag

(1) Erhält das – während des gesamten Kalenderjahres studierende – Kind unterschiedlich hohe Zuschüsse als Ausbildungshilfe, ist der Ausbildungsfreibetrag für die Anrechnung der Zuschüsse aufzuteilen. Die Zuschüsse mindern nach § 33a Abs. 2 Satz 3 EStG jeweils nur die zeitanteiligen Ausbildungsfreibeträge der Kalendermonate, für welche die Zuschüsse bestimmt sind. (2) Nach dem BAföG geleistete Zuschüsse für ein Auslandsstudium sind grundsätzlich auf den Freibetrag nach § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG anzurechnen, soweit sie auf den Grundbedarf entfallen (Bezug: § 33a Abs. 2 und 4 EStG).

Praxishinweise: Die Zuschüsse (Ausbildungsbeihilfen) sind beim Ausbildungsfreibetrag dann nicht nach dem Jahresprinzip zu kürzen, wenn die Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe geleistet werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Kind seine Ausbildung zum Teil...