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BFH 21.06.2006 XI R 50/05, StuB 17/2006 S. 685

Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerfreie Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten

Die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) verletzt nicht den Gleichheitssatz.

Praxishinweise: Die nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerbefreiung der privaten Nutzung ist vom Gesetzgeber so gewollt, und die unterschiedliche Behandlung von selbständig Tätigen ist sachlich gerechtfertigt. Es handelt sich nach Ansicht des BFH um keine willkürliche Differenzierung, und die Steuerbefreiung bewegt sich in einem begrenzten Rahmen. Auch würde die Nichterfassung der privaten Nutzung bei selbständig Tätigen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern führen, denen eine private Nutzung durch den Arbeitgeber untersagt ist.

– erl –