IAS 1 72A

Struktur und Inhalt

Bilanz

Kurzfristige Schulden

Recht auf Verschiebung der Erfüllung um mindestens zwölf Monate (Paragraph 69 Buchstabe d)

72A

Das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, muss Substanz haben und zum Abschlussstichtag bestehen (siehe Paragraphen 72B-75).

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YAAAJ-49341