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StuB Nr. 22 vom Seite 872

Keine Nachholung zunächst nicht ausgewiesener Erhöhungen einer Pensionszusage

Anmerkungen zum

Prof. Dr. habil. Heinrich Weber-Grellet
Kernthesen
  • Die Entscheidung nimmt zur formellen Maßgeblichkeit, zum formellen Bilanzenzusammenhang und zum Klarheitsgebot bei beherrschenden Gesellschaftern Stellung.

  • Im Ergebnis ist dem BFH weitgehend zu folgen.

  • Kritik an der außerbilanziellen Hinzurechnung einer vGA.

Der Streitfall handelt davon, ob unterlassene Zuführungen, die auf einer 1995 vereinbarten Erhöhung einer einem Alleingesellschafter zugesagten Pensionszusage beruhten und erst in der Bilanz zum angesetzt wurden, noch abgezogen werden können. Der BFH verneinte diese Möglichkeit .

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist eine GmbH, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer in den Streitjahren (1995 bis 1997) X war. Sie hatte X im Jahr 1987 für die Zeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersversorgung i. H. von 5.000 DM monatlich zugesagt. Die steuerliche Berücksichtigung dieser Pensionszusage ist nicht streitig.

Nach einem Beschluss vom sollte X nunmehr statt einer Pension von 5.000 DM eine solche von jeweils 7.500 DM monatlich erhalten. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung war X 56 Jahre und 7 Monate alt. In ihren Handels- und Steuerbilanzen auf den und den bildete die...