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StuB Nr. 22 vom Seite 876

Zum Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin
Kernthesen
  • Die wesentlichste Änderung des Gesetzentwurfs ist die Stundung der auf begünstigtes Vermögen entfallenden Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren und deren Erlöschen in zehn Jahresraten unter der Voraussetzung der Betriebsfortführung.

  • Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung der bisherigen Begünstigungen von betrieblichen Vermögen nach §§ 13a und 19a ErbStG vor, und diese Vorschriften sind bei der Ermittlung der Steuer auf begünstigtes Vermögen zukünftig nicht mehr anzuwenden.

  • Die nach den §§ 28 und 28a ErbStG-E gewährte Begünstigung soll gem. § 37 Abs. 4 ErbStG-E grundsätzlich auf Erwerbe ab dem angewendet werden. Da mit der Verabschiedung des Gesetzes aber erst im Jahr 2007 gerechnet wird und es in einigen Fällen im Vergleich zum bisherigen Recht zu Schlechterstellungen kommen kann, sieht § 37 Abs. 4 ErbStG-E ein Wahlrecht für den Erwerber vor.

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge verabschiedet, mit dem die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolgen verbessert werden sollen. Die wesentlichste Änderung...