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BFH 02.08.2006 XI R 65/05, StuB 22/2006 S. 887

Einkommensteuer | Verlustfeststellung trotz Verjährung des Steueranspruchs

Ein verbleibender Verlustabzug ist auch dann festzustellen, wenn die ESt für diesen Veranlagungszeitraum aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann (Bezug: § 10d Abs. 3 EStG 1994).

Praxishinweise: Anders als bei der ESt, bei der nur die festgesetzte Steuer verbindlich geregelt wird, wird bei der Verlustfeststellung eine Besteuerungsgrundlage verbindlich geregelt. Ein verjährter Einkommensteueranspruch führt deshalb nicht dazu, dass insoweit auch eine Feststellungsberechtigung bezüglich der Besteuerungsgrundlagen verjährt. Die dem verjährten Einkommensteueranspruch zugrunde liegenden Besteuerungsgrundlagen (= Einkünfte) sind deshalb bei der Ermittlung des verbleibenden Verlustabzugs im Rahmen einer hypothetischen Veranlagung zu berücksichtigen. Eine gegenteilige Sicht würde dazu führen, ...