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IWB 24/2006 S. 1110

Steuerrecht | Europäische Kommission will Gesellschaftssteuer auf Ansammlung von Kapital abschaffen

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienänderungsvorschlag zur sog. Gesellschaftssteuerrichtlinie (69/335/EWG) verabschiedet, in dem sie vorschlägt, die Gesellschaftssteuer bis 2010 stufenweise abzuschaffen, um die Entwicklung der Unternehmen in der EU zu fördern. Die Gesellschaftssteuer ist eine indirekte Steuer, die auf die Zuführung von Kapital oder auf Umstrukturierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften erhoben wird. Sie wird gegenwärtig nur noch in sieben der 25 Mitgliedstaaten erhoben (in Griechenland, Spanien, Zypern, Luxemburg, Österreich, Polen und Portugal). Ziel dieses Vorschlags ist es, die Gesellschaftssteuer abzuschaffen und das Verbot der Einführung oder Erhebung ähnlicher Steuern zu verschärfen. Nach dem Vorschlag soll die Abschaffung in zwei ...