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FG Sachsen 14.02.2006 2 K 1949/05 (Ez), NWB direkt 18/2007 S. 7

Keine Eigenheimzulage nach Widerruf der Baugenehmigung für ein nicht genehmigungsfähiges Objekt

Nach Rechtskraft des Widerrufs der zunächst erteilten Baugenehmigung für ein nicht genehmigungsfähiges Objekt besteht kein Anspruch mehr auf Eigenheimzulage, denn Voraussetzung hierfür ist die Übereinstimmung des Objekts mit dem materiellen oder dem formellen Baurecht.