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StuB Nr. 13 vom Seite 486

Bildschirmarbeitsplätze und Arbeitslohn

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Gerade bei Bildschirmarbeitsplätzen ergeben sich bei den Arbeitnehmern oftmals Rückenbeschwerden, die der Arbeitgeber durch das Angebot der Kostenübernahme für Rückentrainingsprogramme verhindern will. Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich bei der Kostenübernahme zur Vorbeugung und Beseitigung von Rückenproblemen um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das demgegenüber entschieden, dass eine Kostenübernahme für das Rückentrainingsprogramm von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber nicht zwingend eine lohnsteuerpflichtige Zuwendung darstellen muss. Da im Urteilsfall Vorraussetzung für die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme und Kostenübernahme eine festgestellte medizinische Indikation sowie die regelmäßige Teilnahme der Arbeitnehmer war, überwog das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers deutlich.

Praxishinweis

Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Die Entscheidung des BFH bleibt abzuwarten (Az. des BFH: VI B 78/06). Über das Lohnsteuerrecht hinaus hat diese Entscheidung auch Bedeutung für die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Kostenübernahme. Liegt in der Kostenübe...