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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 316/00 EFG 2007 S. 1840 Nr. 23

Gesetze: AO § 235, AO § 370

Steuerhinterziehung des Steuerberaters durch unvollständige Darstellungen

Leitsatz

  1. Zinsschuldner für Hinterziehungszinsen ist grundsätzlich der Steuerschuldner, auch wenn er an der Steuerhinterziehung selbst nicht mitgewirkt hat.

  2. Ein Steuerberater, der die Angelegenheiten seines Mandanten wahrnimmt, kann Täter einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung sein. Unterbreitet ein Steuerberater dem Finanzamt bedingt vorsätzlich einen unvollständigen Sachverhalt und nimmt er dabei eine unzutreffende Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen in Kauf, verwirklicht er den subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung.

  3. Das Finanzgericht entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob die Voraussetzungen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegeben sind. Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht erforderlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2008 S. 38 Nr. 2
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2008 S. 335
DStRE 2008 S. 1353 Nr. 21
EFG 2007 S. 1840 Nr. 23
KÖSDI 2008 S. 15860 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2248
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2256
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2007 S. 3321
MAAAC-51880

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