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FG Sachsen-Anhalt 17.07.2007 3 K 740/05 , NWB direkt 51/2007 S. 3

Aufhebung eines trotz Verfahrensunterbrechung ergangenen Urteils vor seiner Zustellung

Wird dem Gericht vor Zustellung bzw. Verkündung eines bereits gefällten Urteils bekannt, dass das Verfahren – hier wegen bereits vor der mündlichen Verhandlung erfolgter Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin – unterbrochen ist, haben die Richter, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, wieder in die Beratung einzutreten und das wirkungslose Urteil aus Gründen der Rechtssicherheit aufzuheben.