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IWB 2/2008 S. 1249

Ungarn | Änderungen der AO

Seit dem 1.1.2008 kann die allgemeine Vertretungsvollmacht nur mehr mittels eines eigens dafür vorgesehenen Formulars beim Finanzamt vorgelegt werden. Zudem hat aufgrund einer am 1.9.2007 in Kraft getretenen Änderung des Gesetzes über Firmenpublizität eine Mitteilung an das Finanzamt zu erfolgen, sofern aufgrund von Änderungen nach dem 31.12.2007 der satzungsmäßige Sitz der Gesellschaft vom Sitz der tatsächlichen Geschäftsleitung abweicht bzw. sofern die Gesellschaft offizielle Mitteilungen (beispielsweise in Bezug auf eine bevorstehende Verschmelzung, Liquidation etc.) nicht im Firmenamtsblatt, sondern auf ihrer Website veröffentlicht.

Sofern diese Informationen bereits im Jahr 2007 an das Firmengericht gemeldet wurden (zumal die Gesetzesänderung betreffend die Meldeverpflichtung bereits i...