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BFH 28.11.2007 IX R 9/06, StuB 6/2008 S. 238

Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei unbebautem Grundbesitz

(1) Die § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugrunde liegende typisierende Annahme, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit der Stpfl. beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, gilt nicht für die dauerhafte Verpachtung unbebauten Grundbesitzes (Bestätigung des , BStBl II S. 479 = Kurzinfo StuB 2003 S. 518). (2) Der Prognosezeitraum beträgt auch bei einer Verpachtung unbebauten Grundbesitzes 30 Jahre(Bezug: § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass die bei bebautem Grundbesitz unterstellte Einkünfteerzielungsabsicht nicht für die Verpachtung von unbebautem Grundbesitz gilt. Hier ist auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung (nicht Dauer der Nutzungsmöglichkeit) abzustellen und diese Dauer nimmt der BFH – typisie...