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FG München 23.10.2007 6 K 3092/05 , NWB direkt 17/2008 S. 6

Prozesskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren. Prozesskosten des Vermieters sind Werbungskosten, wenn der Rechtsstreit sachlich mit dem Mietverhältnis zusammenhängt.