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FG Baden-Württemberg 21.09.2007 14 V 10/07, NWB direkt 20/2008 S. 10

Leistungsort bei auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen

Maßgebend für die Auslegung des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG ist das Ziel der Regelung, zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen Leistungen, die ohne Weiteres von einem beliebigen Ort außerhalb der Gemeinschaft auf elektronischem Wege erbracht werden können, am Verbrauchsort zu besteuern. Erhält ein Internet-Nutzer basierend auf der Eingabe seiner persönlichen Daten und Angaben online das Ergebnis über die Auswertung dieser Daten übermittelt, ohne dass eine menschliche Beteiligung zur Erbringung dieser Leistung notwendig ist und tatsächlich stattfindet, handelt es sich um eine „auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistung” i. S. des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG.