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BBEV Nr. 12 vom

JStG 2009: Verschärfung bei der Besteuerung von Aktienanleihen geplant

Oliver Schultze

Der Gesetzgeber plant, im Rahmen des JStG 2009, die Besteuerung von Aktienanleihen zu verschärfen. Derzeit liegt der Referentenentwurf des BMF vor. Voraussichtlich für die nächste Kabinettssitzung () ist die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu erwarten. Bleibt es dann bei den aktuellen Änderungen, werden Verluste aus Aktienanleihen, bei denen bei Fälligkeit Aktien ins Depot geliefert werden, künftig nur noch eingeschränkt verrechenbar sein. Profitieren würden allerdings Besitzer von Umtauschanleihen.

I. Besteuerung von Aktien- und Umtauschanleihen

Nach der derzeitigen Verwaltungsauffassung (, siehe dort auch zu den Merkmalen der beiden Formen) gelten Aktien- und Umtauschanleihen als sog. Finanzinnovationen. Zwar hat die OFD Rheinland in einer Kurzinformation () dieser Auffassung widersprochen, die BMF-Schreiben haben aber weiterhin Gültigkeit (; ). Folge der Einordnung als Finanzinnovation: Entsteht im Falle von Aktienanleihen – be...