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Arbeitshilfe Oktober 2013

Internationale „Agency Agreements”

Prof. Dr. Achim Albrecht

Grundsätzlich anders als im deutschen Recht wird bei „Agency Agreements” im internationalen Rahmen nicht explizit zwischen Handelsvertretern, Kommissionären, Vertragshändlern und anderen Erscheinungsformen von „Agents” unterschieden.

Auch der Begriff „Agent” kann in keinem Fall mit dem uns bekannten „Handelsvertreter” gleichgesetzt werden. „Agent” ist vielmehr ein Sammelbegriff für die verschiedensten treuhänderisch geprägten Rechtsverhältnisse zwischen zwei Parteien, von denen die eine ausdrücklich oder in sonstiger Weise einer Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen durch die andere Partei zustimmt, und die andere Partei gleichermaßen die Vertretung übernimmt.

Bei dem folgenden Vertragsmuster handelt es sich um einen Handelsvertretervertrag, bei dem der „Agent” in fremdem Namen und auf fremde Rechnung tätig wird. Die Besonderheit des Vertragsmusters besteht darin, dass der Vertrag deutschem Recht unterworfen ist und damit die einschlägigen HGB-Vorschriften inkorporiert, gleichzeitig aber internationalen Vertragsgestaltungsgepflogenheiten Rechnung trägt und in seiner relativen Ausführlichkeit angloamerikanischen Vertragsgestaltungen angenähert...