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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 460

Fall Merscher

Aufgabe aus dem steuerlichen Verfahrensrecht

von Priv.-Doz. Dr. Michael Elicker, Saarbrücken

I. Sachverhalt

Frau Merscher (M) war im Jahr 02 Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Merscher GmbH und erzielte außerdem Einkünfte aus der Beratung für Marktforschung und Design. Ihre Geschäfte liefen schlecht. M ist allerdings eng befreundet mit Rechtsanwalt Dr. Schultz, einem Rechtsberater der Berliner Leben Versicherungs-AG. Von Dr. Schultz erfuhr sie, dass die Versicherung ein Grundstück in der Mitte Berlins von der Bau und Boden AG erwerben wollte. Auf diesem Grundstück hatte die Versicherung bis zum 2. Weltkrieg ihr Stammhaus. Sie teilte Dr. Schultz mit, dass sie eine Jugendfreundin des Vorstandsvorsitzenden der Bau und Boden AG sei, was dieser der Versicherung mit der Bemerkung berichtete, dass M möglicherweise für den beabsichtigten Grundstückserwerb nützlich sein könnte. Die Versicherung sagte M daraufhin ein „Betreuungshonorar” von 5 % „im Erfolgsfalle” zu und bestätigte dies am 12. 11. 01 schriftlich. M akzeptierte dies; eine Leistungsabsprache oder eine Leistungszusage ihrerseits war in der Vereinbarung jedoch nicht enthalten. Über den Inhalt der möglichen Leistungen von M ist nicht gesprochen word...