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FG Köln Urteil v. - 12 K 3735/05 EFG 2008 S. 1876 Nr. 23

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Einkommensteuer:

Gewerbliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts und Wirtschaftsprüfers als Insolvenzverwalter

Leitsatz

1) Ein Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer erzielt mit der Tätigkeit als Insolvenzverwalter gewerbliche Einkünfte. Er erzielt weder freiberufliche Einkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, noch Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

2) Einkünfte eines Insolvenzverwalters, der mehr als einen qualifizierten Mitarbeiter beschäftigt, beruhen zudem nicht auf der eigenen Arbeitskraft i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die entschärften Anforderungen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG gelten nicht für Einkünfte i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

3) Die Tätigkeit als Insolvenzverwalter ist auch dann keine freiberufliche i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn sie weniger als 50% der Gesamttätigkeit ausmacht.

4) Auch der vorläufige Insolvenzverwalter erzielt keine freiberuflichen Einkünfte i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 341 Nr. 6
EFG 2008 S. 1876 Nr. 23
EStB 2009 S. 140 Nr. 4
KÖSDI 2009 S. 16320 Nr. 1
IAAAC-92990

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