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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 04 | Tagesmütter: Steuerliche Neuerungen bei der Kindertagespflege ab 2009

Seit Jahresanfang 2009 müssen Tagesmütter und alle anderen Pflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Das gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art der Einnahmen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Neuerungen bei der Kindertagespflege und weisen auf eine hilfreiche Kurzinformation der OFD Rheinland zur Vollzeitpflege hin.

Haben Sie sich schon mit den steuerlichen Neuerungen bei der Kindertagespflege befasst? Nun, wenn nicht, dann wird es höchste Zeit. Seit Jahresanfang 2009 müssen nämlich Tagesmütter und alle anderen Pflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art der Einnahmen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Änderungen und machen Sie aufmerksam auf eine hilfreiche Kurzinformation der OFD Rheinland.

Beginnen wir mit der wichtigsten Frage: Wer ist denn von den Neuerungen überhaupt betroffen?

Erstmals ab 2009 müssen auch Tagesmütter und Tagesväter, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden, die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Bis 2008 waren nur die Pflegep...