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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 02 | Firmenwagen: Bundesfinanzministerium belegt zwei BFH-Urteile mit einem Nichtanwendungserlass

Das Bundesfinanzministerium hat zum Vorteil betroffener Arbeitnehmer angeordnet, dass zwei BFH-Urteile nicht allgemein anzuwenden sind. Es geht um die lohnsteuerliche Behandlung von Zuzahlungen von Arbeitnehmern zu den Anschaffungskosten eines Firmenwagens sowie um Aufwendungen (z.B. Treibstoffkosten oder Kosten für die Wagenpflege), die von Arbeitnehmern selbst getragen werden.

Das BMF hat zwei Urteile des Bundesfinanzhofs zum Thema „Firmenwagen” mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Die Reaktion des Bundesfinanzministeriums ist allerdings diesmal durchaus nachvollziehbar und zu begrüßen. Die realitätsfremde Auffassung der BFH-Richter hätte zu einer unnötigen weiteren Verkomplizierung geführt. Sehen wir uns die beiden Verwaltungsanweisungen einmal genauer an.

Im ersten BMF-Schreiben geht es um Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Firmenwagens. Zahlungen von Arbeitnehmern aus eigener Tasche sind in der Praxis gang und gäbe, wenn Mitarbeiter Sonderausstattungen oder eine höhere Fahrzeugklasse wünschen.

Entgegen der bewährten Praxis hatte der Bundesfinanzhof im Jahr 2007 entschieden: Zuzahlungen mindern nicht den steuerpflichtigen Nu...