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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 11 | Firmenwagen: Privatnutzung als Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung

Der Lohnsteuer-Senat des BFH hat entschieden, dass die gestattete Privatnutzung des Firmenwagens durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu Arbeitslohn und nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Darüber hinaus hat der BFH festgestellt, dass es für die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer zu beurteilen ist, anders als im Sozialversicherungsrecht nicht darauf ankommt, in welchem Verhältnis er an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

Die private Pkw-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führt zu Arbeitslohn und nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Dies hat aktuell der Lohnsteuer-Senat des BFH – also der VI. Senat – entschieden.

Dem widerspricht auf den ersten Blick eine Anfang 2008 ergangene Entscheidung des I. Senats , also des Körperschaftsteuer-Senats. Der Leitsatz lautete: Eine vertragswidrige private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft stellt in Höhe der Vorteilsgewährung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Diese Entscheidung war auf eine Anfrage beim Lohnsteuersenat hin ergangen.

Das Urteil zur Körperschaft...