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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 65

Grundlegende Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum 1. 1. 2010

von Stefan Göttker, Münster

Das Umsatzsteuerrecht ist seit jeher nicht statisch, sondern unterliegt fortlaufenden Änderungen, jedoch sind zum besonders grundlegende und umfangreiche Änderungen in Kraft getreten, mit denen sich Jeder (Unternehmer, Steuerberatung und Finanzverwaltung) auseinandersetzen muss, der umsatzsteuerliche Sachverhalte beurteilt. Ihren Ursprung finden die Änderungen im sog. Mehrwertsteuer-Paket („MwSt-Paket”), welches bereits am vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde. Der deutsche Gesetzgeber hat die erforderlichen Änderungen im deutschen Umsatzsteuergesetz bereits im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 umgesetzt. Hierdurch sollte den Unternehmern, deren Steuerberatung und der Finanzverwaltung ein möglichst langer Zeitraum eingeräumt werden, um sich mit den umfangreichen Änderungen auseinander zu setzen. Im Folgenden werden die grundlegenden Neuerungen, unter Einbeziehung der zwischenzeitlich am und hinsichtlich der neuen Regelungen für die Ortsbestimmung von sonstigen Leistungen und am bezüglich des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens ab dem 1. 1. 2010 ergangenen BMF-Schreiben, vorgestellt. Auf die mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuer...