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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 1598/08

Gesetze: AO § 85 ff.BDSG § 19 Saarl. DSG § 20 IFG § 1

Akteneinsichtsrecht eines Insolvenzverwalters

Leitsatz

1. Es besteht kein Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Einsicht in die beim Finanzamt i. R. d. Besteuerungsverfahrens des Schuldners geführten Akten zu dem einzigen Zweck, Insolvenzanfechtungsmöglichkeiten zu prüfen; es besteht aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das FA den Antrag unter Berücksichtigung des Abwehrinteresses des Staates ablehnt.

2. Die Abgabenordnung regelt bewusst kein Akteneinsichtsrecht. Diese spezielle Negativregelung ist gegenüber anderen Gesetzen (z. B. Datenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz) abschließend.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2010 S. 574
ZIP 2010 S. 897 Nr. 18
ZAAAD-38003

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