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NWB-EV Nr. 8 vom Seite 285

NWB-EV Reihe: „Internationale Erbfälle” – Der deutsch-spanische Erbfall

Fallstricke in der Vermögensnachfolge im Rechtsverkehr mit Spanien

von Dr. Christina Chlepas, Nürnberg

Der Erwerb von Vermögen in Spanien, insbesondere von Ferienimmobilien, durch deutsche Steuerpflichtige hat in den letzten Jahren zugenommen. Nunmehr rückt auch die Regelung der Vermögensnachfolge immer mehr in den Vordergrund. Da zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteht, droht bei einer Vermögensübertragung durch Schenkung oder auf den Todesfall eine Doppelbesteuerung. Auch der EuGH hatte sich mit dieser Problematik bereits zu beschäftigen (, Margarete Block NWB KAAAD-10610). In zivilrechtlicher Hinsicht bestehen ebenfalls Unterschiede zwischen dem deutschen und spanischen Recht. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit Vermögensübertragungen im Vorfeld genau zu planen.

I. Grundzüge des spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Nachfolgend soll zunächst kurz das nationale Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Spaniens in seinen Grundzügen dargestellt werden. Hierbei wird nicht auf regionale Besonderheiten im Baskenland und in Navarra eingegangen, die eine eigene Erbschaft- und Schenkungs...