Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 14 vom Seite 519

Das spanische Erbrecht

Zivil- und Steuerrecht im Überblick

Dr. Guillermo Frühbeck Olmedo und Raquel Buendía García

In Spanien, wie auch in anderen Staaten, enthält das Erbrecht nicht nur die Vorschriften, die nach Ableben einer Person zu beachten sind, sondern auch Regelungen, auf welche Art und Weise ein Erblasser selbst die Situation nach seinem Ableben mitgestalten kann. Die Vorschriften dazu finden sich in Spanien im Wesentlichen im Código Civil (CC). Im Baskenland, in Katalonien und Navarra gelten allerdings daneben regionale Sonderrechte, die gem. Art. 84 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 ab dem für deutsche Staatsangehörige von praktischer Bedeutung sein können. Das betrifft insbesondere die über 50.000 Personen, die bereits ihren Lebensabend in Spanien verbringen (letzte verfügbare Zahlen von 2010). Auch muss die anfallende Erbschaftsteuer immer in Spanien entrichtet werden. Welche Probleme dabei entstehen können, soll im Folgenden erläutert werden.

I. Welches Gesetz ist anzuwenden?

[i]In Spanien ist bislang stets die Staatsangehörigkeit des Erblassers allein entscheidendFür deutsche Immobilienbesitzer in Spanien stellt sich zunächst grundsätzlich die Frage, ob sie im Hinblick auf ihren spanischen Grundbesitz deutsches oder spanisches Erbrecht beachten müssen. Auch darüber hinaus muss zunächst grundsätzlich bestimmt werden, welches Recht auf den E...