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IWB Nr. 20 vom Seite 767

Immobilienbesteuerung in Spanien

Ein Überblick mit Hinweisen für deutsche Eigentümer und Erwerber

Dr. Burckhardt Löber und Fernando Lozano

Die schwere Immobilienkrise des ersten Jahrzehnts dieses Jahrhunderts in Spanien ist weitgehend überwunden. Insbesondere auf den Balearen und auf den Kanaren herrscht bei Immobilienverkäufen wieder Aufwind. Auch in den übrigen Gebieten Spaniens sind Schilder mit der Aufschrift „se vende“ (zu verkaufen) seltener geworden. Angesichts des wieder zunehmenden Interesses an – erheblich preisgünstiger gewordenen – Spanienimmobilien ist es angebracht, die Immobiliensteuersituation in Spanien im Einzelnen darzustellen. Im Hinblick auf die Komplexität der Materie werden zahlreiche Beispielsfälle dazu betrachtet.

I. Besteuerung beim Immobilienerwerb

[i]Bei Immobilienübertragung fällt entweder Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer anDie Besteuerungsgrundlage ist abhängig davon, ob es sich um einen privaten Immobilienerwerb handelt oder um solche unternehmerischer oder freiberuflicher Art. Immobilienübertragungen nicht gewerblicher Art sind grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig. Steht auf der Verkäuferseite ein Bauunternehmer, auf der anderen Seite eine Privatperson, unterliegt der Erwerb des Baugrundstücks oder der Immobilie bei der ersten Übertragung der spanischen Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido – IVA). Der ...