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IWB Nr. 17 vom Seite 647

Eine wesentliche Neuerung im Rahmen der Schweizer Unternehmensteuerreform II

Eingelegtes Kapital endlich steuerfrei rückzahlbar

Dr. oec. publ. Julia von Ah

Die Einführung des Kapitaleinlageprinzips per ist eine Änderung, die auch für ausländische Investoren, die an Schweizer Kapitalgesellschaften beteiligt sind, von Bedeutung ist. Von Aktionärsseite eingelegtes Kapital soll später verrechnungsteuerfrei wieder zurückbezahlt werden können, so das logische Prinzip. Schließlich handelt es sich um eingelegtes Kapital, das zurückbezahlt wird und nicht um erarbeiteten Gewinn, den es auszuschütten gilt. Missstände entbehren zuweilen der Logik. Ursache dieses Missstandes ist das sog. Nennwertprinzip. Es besagt, dass nur die Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital, d. h. von Nennwertkapital, steuerfrei möglich ist. Darüber hinaus eingelegtes Kapital (z. B. Agio) wird bei Rückzahlung als steuerbarer Vermögensertrag behandelt, also wie ausgeschüttete Gewinne. Im Bereich der Verrechnungsteuer und der schweizerischen Einkommensbesteuerung von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungsrechten hat dies Konsequenzen: Liberierte (befreite) beispielsweise ein Aktionär Aktien mittels einer Einlage in die offenen Reserven (Agio) über pari und schüttet die Gesellschaft diese Einlage später im Rahmen einer Substanz...