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OLG Hamm Urteil v. - 25 U 58/07

Leitsatz

Leitsatz:

Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wegen Pflichtverletzungen bei einer in Auftrag gegebenen Plausibilitätsprüfung der Buchhaltung und Jahresabschlüsse trifft das beauftragende Unternehmen ein hälftiges Mitverschulden, wenn Veruntreuungen durch eine externe, mit der Buchführung beauftragte Mitarbeiterin begangen wurden, von der bekannt war, dass gegen sie Gehaltspfändungen vorlagen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2010 S. 1403 Nr. 27
DStR-Aktuell 2010 S. 13 Nr. 27
DStRE 2010 S. 1090 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2010 S. 3170
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2010 S. 840
EAAAD-53105

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