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BBK Nr. 1 vom Seite 36

Hinweispflicht des StB bei Übernahme einer fehlerhaften Buchhaltung

Bernd Rätke

Welche Pflichten hat ein Steuerberater [i]OLG Hamm vom 27. 3. 2009 - 25 U 58/07, NWB EAAAD-53105, der einen Jahresabschluss auf der Grundlage der vom Mandanten erstellten Finanzbuchhaltung erstellen soll? Eine Entscheidung des OLG Hamm macht deutlich, dass den Berater im Zweifelsfall auch über seinen eigentlichen Auftrag hinaus Hinweispflichten treffen können. Das sich hieraus ergebende Schadensersatzrisiko kann erheblich sein.

I. Sachverhalt

Die X-GmbH betreibt einen Gemüsehandel und lässt ihre laufende Lohn- und Finanzbuchführung durch Frau M erstellen, die Mitarbeiterin einer Gesellschafterin der X-GmbH ist. Frau M [i]Erstellung der lfd. Buchführung durch externe Bearbeiterin ist hoch verschuldet: Seit dem Jahr 2000 gingen mehrere Einziehungs- und Pfändungsverfügungen bei der X-GmbH als Drittschuldnerin ein, so dass die X-GmbH einen Teil der Buchführungshonorare der Frau M an deren Gläubiger überweisen musste.

Die X-GmbH beauftragte Steuerberater S ab dem Jahr 2000 mit der Erstellung der Jahresabschlüsse. Im April 2004 begann S mit der Erstellung des Jahresabschlusses für 2003. Dabei bemerkte er auf dem [i]Beauftragung des StB mit JA-ErstellungKonto „Durchlaufende Posten” eine Buchung von ca. 2.750.000 € sowie eine gegenläufige Stornobuchung von ca. 2.000.000 €...