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BMF 08.12.2010 IV A 4 - S 1547/0 :001, BBK 1/2011 S. 8

Buchführung | Unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2011

Das BMF hat die ab 2011 gültigen Pauschbeträge für Sachentnahmen veröffentlicht:


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Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
847
430
1.277
Fleischerei
672
1.008
1.680
Gast- und Speisewirtschaften
a) mit Abgabe von kalten Speisen
807
1.210
2.017
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.116
1.989
3.105
Getränke (Eh.)
0
363
363
Café und Konditorei
860
739
1.599
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
511
68
579
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.169
565
1.734
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
269
200
469

Hinweise:

Bei gemischten Betrieben wie z. B. einer Metzgerei mit einem Lebensmittelangebot ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der jeweiligen Gewerbeklasse anzusetzen. Tabak...