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BFH 04.08.2010 X B 19/10, BBK 1/2011 S. 8

Buchführung | Fehlende Ordnungsmäßigkeit bei mehrfachen Mängeln

Nach Ansicht des BFH kommt es für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht auf die formale Bedeutung eines Buchführungsmangels an, sondern auf dessen sachliches Gewicht . Der BFH ließ daher offen, ob allein die Verwendung eines Bleistifts einen Buchführungsmangel darstellt, der die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung beeinträchtigt. Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung war im Streitfall aber deshalb zu verneinen, weil neben der Verwendung eines Bleistifts zusätzlich jedenfalls folgende – sachlich [i]Weitere sachliche Buchführungsmängelbedeutsame – Buchführungsmängel vorlagen:

  • fehlende Kassenbuchaufzeichnungen,

  • ungeklärte Vermögensbewegungen, weil betriebliche Rechnungen mit Barmitteln aus dem Privatbereich bezahlt wurden, deren Herkunft nicht geklärt werden konnte,

  • keine...